Nährwertkennzeichnung nach GCC GSO 2233:2018
Der Standard des sechs Länder umfassenden Golf-Kooperationsrats verlangt Arabisch (Englisch optional), seit 2018 verpflichtende Transfettangaben und Importeur-Aufkleber.
GSO 2233:2018 gilt einheitlich in Saudi-Arabien, den VAE, Kuwait, Katar, Bahrain und Oman.
Arabisch ist Pflicht
Arabisch ist vorgeschrieben; Englisch ist freiwillig, findet sich aber auf nahezu allen Handelspackungen.
Aufkleber des lokalen Importeurs
Jedes eingeführte Produkt benötigt einen Importeur-Aufkleber für die VAE bzw. Saudi-Arabien mit lokaler Anschrift.